Seit 2011 gelten die neuen Prozessordnungen im Zivil- und Strafprozess, in deren Folge auch die kantonale Gerichts- und Behördenorganisation angepasst wurde. Das GOG (als Nachfolger des früheren GVG), welches u.a. die sachliche Zuständigkeit der Gerichte regelt und das ebenfalls auf den 1.1.2011 in Kraft trat, hat sich in den ersten fünf Jahren weitestgehend bewährt. Im Rahmen der Umsetzung haben sich immerhin einzelne Regelungen als bundesrechtswidrig oder unpraktikabel erwiesen, und zuletzt hat das Volk der Abschaffung des Laienrichtertums zugestimmt. Der überarbeitete und aktualisierte Kommentar erfasst alle Neuerungen und bietet eine Übersicht über die Anwendung des GOG im Rechtsalltag. Berücksichtigt werden neben veröffentlichten Entscheiden und Lehrmeinungen auch zahlreiche unveröffentlichte Gerichtsentscheide.