Die vorliegende Freiburger Dissertation ist der Darstellung des Grundrechts der persönlichen Freiheit gemäss Art. 10 Abs. 2 BV gewidmet. In einem allgemeinen Teil werden der Schutzbereich dieses Grundrechts und dessen Verhältnis zu den übrigen Grundrechten und der EMRK untersucht. In einem besonderen Teil wird gestützt auf Rechtsprechung und Lehre, schweizerisches Gesetzesrecht und ausländisches Verfassungsrecht erstmals wissenschaftlich fundiert eine Umschreibung des Schutzbereichs der geistigen Unversehrtheit erarbeitet, die als Teilaspekt der persönlichen Freiheit in Art. 10 Abs. 2 BV ausdrücklich gewährleistet ist. Die Arbeit wird abgerundet durch eine beispielhafte Darstellung der Einschränkungen der geistigen Unversehrtheit in den Bereichen der Schweizerischen Strafprozessordnung und des neuen Erwachsenenschutzrechts.