Der Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht stellt das gesamte Europäische und Deutsche Wettbewerbsrecht dar. Daher erläutert das Gesamtwerk neben dem Kartellrecht und der Missbrauchs- und Fusionskontrolle (Bände 1 und 2 "Wettbewerbsrecht") auch das gesamte Vergaberecht (Bände 3 und 4 "Vergaberecht") und das gesamte Beihilfenrecht (Band 5).