Die Arbeit untersucht, ob Art. 20 GrCh ein allgemeiner steuerrechtlicher Verteilungsmaßstab entnommen werden kann. In einem ersten Schritt entwickelt sie eine allgemeine unionsrechtliche Gleichheitsdogmatik, die im Anschluss in den Bereich des direkten Steuerrechts übersetzt wird. Dazu werden insbesondere das Primär- und Sekundärrecht, die Rechtsprechung des EuGH sowie die Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten als mögliches Erkenntnisquellen analysiert. Die Arbeit gelangt zu dem Schluss, dass das Unionsrecht gegenwärtig - insbesondere auch wegen der strengen Kompetenzverteilung zugunsten der Mitgliedstaaten - die Ableitung eines allgemeinen steuerrechtlichen Verteilungsmaßstabs im direkten Steuerrecht nicht zulässt.