Fichtes philosophische Entwicklung folgte der Entwicklung des einen
Gedankens: das der Mensch die Welt autonom vom Prinzip freien Selbstbewußtseins her aufzuklären hat, daß der geschichtliche Augenblick es möglich macht, die Menschheit auf eine höhere Stufe vollendeter Sittlichkeit und freier Selbstbestimmung zu erheben. Diesem Ziel diente seine praktische Tätigkeit, wie sie sich in den »Vorlesungen über die Freimaurerei« in akademischer Form ausdrückt. Ausgangspunkt und zugleich Ziel von Fichtes philosophisch-systematischer Begründung politischer Theorie ist die absolute Freiheit und Selbstständigkeit des Ichs. Freiheit, so die »Rechtslehre«, ist freilich nur durch Einschränkung von Freiheit möglich. »Recht« ist der Inbegriff der wechselseitigen Begrenzung individueller Freiheit um der Freiheit aller willen, und der Staat ist der Garant und Vollstrecker dieser Rechtsordnung. Von dieser negativen, abgrenzenden Funktion des Rechts muß die positive Sphäre der »Sittlichkeit« unterschieden werden. Im Gegensatz zu bloßer Rechtsförmigkeit meint sie den utopischen Bereich intersubjektiver Solidarität. In diesem Zusammenhang erscheint Friedrich Schlegels Bemerkung, die drei großen Errungenschaften seiner Zeit seien die Französische Revolution, Goethes »Wilhelm Meister« und Fichtes »absolutes Ich« in einem nicht gerade unaktuellen Licht.
Im »Geschlossenen Handelsstaat« schließlich führt Fichte eine diesen Vorstellungen entsprechende politökonomische Theorie aus.